Kurzzeitmiete & Wohnen auf Zeit in Wien: möblierte Wohnungen für 1–6 Monate (2026)
Sie brauchen in Wien eine möblierte Wohnung für drei Monate, nicht für drei Jahre? Hier steht, wo Sie suchen, was es realistisch kostet und wie Sie Vertrag, Kündigung, Meldung und Kaution sauber regeln.
Last updated 16 October 2026 · Vienna
Kurzzeitmiete — auf Deutsch oft „Wohnen auf Zeit“ — heißt: Sie mieten eine möblierte Wohnung für Wochen oder Monate statt für Jahre. In Wien liegt eine Ein-Zimmer-Wohnung je nach Bezirk meist bei rund 600–1.100 € pro Monat, und die meisten Anbieter verlangen eine Mindestmietdauer von etwa 30 Tagen.
Vier Wege zu einer Wohnung auf Zeit
In Wien läuft fast jede Kurzzeitmiete über einen von vier Wegen. Welcher passt, hängt davon ab, wie viel Sie selbst organisieren wollen, wie flexibel Sie bei Bezirk und Ausstattung sind und ob Sie lieber mit einem Betreiber oder mit einer Privatperson abschließen. Der Preisunterschied zwischen den Wegen ist oft größer als der zwischen zwei benachbarten Bezirken.
1. Private Zwischenmiete oder Untermiete
Bei einer Zwischenmiete übernehmen Sie für einige Monate die Wohnung eines Hauptmieters, der selbst verreist ist. Bei einer Untermiete mieten Sie die ganze Wohnung oder ein Zimmer von der Hauptmieterin. Für beides braucht es in der Regel die Zustimmung des Eigentümers; eine teilweise Untervermietung ist meist erlaubt, wenn sie den Vermieter nicht unzumutbar benachteiligt. Das ist meist der günstigste Weg, aber der aufwendigste: Sie suchen, prüfen und organisieren selbst. Die Kaution liegt bei einer Untermiete oft bei rund einem Monat. Gefunden wird das privat: auf willhaben.at, in Facebook-Gruppen und Telegram-Kanälen sowie am ÖH-Schwarzes-Brett. Die Rechtslage im Detail erklärt unser Leitfaden zu Untermiete & Zwischenmiete in Wien; für verbindliche Auskünfte ist die AK Wien die richtige Anlaufstelle.
2. Betreiber-Apartments
Betreiber vermieten fertig eingerichtete Apartments mit kurzer Mindestmietdauer — dafür zu einem höheren Preis. Bekannte Anbieter in Wien sind mein-wien-apartment.at, tempoflat.at und longstayhenriette.at. Der Vorteil: ein Ansprechpartner, standardisierte Verträge, oft Nebenkosten und Internet inklusive. Der Nachteil: Sie zahlen für den Komfort — hier liegt der Quadratmeterpreis meist am höchsten. Prüfen Sie, ob Strom, Internet und Endreinigung wirklich inkludiert sind und welche Kündigungsfrist der Vertrag vorsieht.
3. Portale und Aggregatoren
Die großen Portale bündeln möblierte und befristete Angebote und lassen sich filtern. Nützlich sind immobilienscout24.at, immodirekt.at, findheim.at, flatbee.at und rentola.at. Sie mischen Betreiber- und Privatangebote, sind also ein guter Startpunkt, aber kein vollständiger Markt. Achten Sie auf die Filter „möbliert“, „befristet“ und „Zwischenmiete“ — ohne sie sehen Sie vor allem unbefristete Langzeitwohnungen.
4. willhaben.at
willhaben.at ist der größte Marktplatz Österreichs und auch bei Kurzzeit- und Zwischenmieten die erste Adresse — besonders für private Angebote. Weil gute Inserate oft innerhalb von Stunden wieder verschwinden, lohnt es sich, täglich zu schauen und Suchagenten einzurichten. Nur auf willhaben zu setzen reicht aber selten: Die günstigsten Objekte tauchen woanders zuerst auf, und viele Privatvermieter posten in mehreren Gruppen gleichzeitig.
Kurz gesagt: Zwischen- und Untermiete ist am günstigsten und am aufwendigsten, ein Betreiber-Apartment am teuersten und bequemsten, und willhaben und die Portale liegen dazwischen und sind der beste Ort, um breit zu vergleichen. Wer neu in Wien ist und wenig Zeit hat, fährt mit einem Betreiber entspannter — zahlt aber für den Komfort.
Was möblierte Wohnungen in Wien kosten
Die folgenden Werte sind typische Angebotspreise für 2026 und nur als Orientierung gedacht. Sie variieren stark nach Bezirk, Ausstattung, Saison und Vertragsdauer. Ein Blick auf die aktuellen Inserate bei willhaben.at oder immodirekt.at ersetzt jede Tabelle.
| Wohnungstyp | Typische Miete pro Monat (2026) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Zimmer in einer WG | rund 400–750 € | oft inklusive Nebenkosten, möbliert |
| Garçonnière / 1 Zimmer (Studio) | rund 600–1.100 € | die häufigste Form der Kurzzeitmiete |
| 2 Zimmer | rund 850–1.500 € | für Paare oder zwei Personen |
| 3 Zimmer | rund 1.100–2.000 € | eher Betreiber- oder gehobene Angebote |
Innenbezirke wie die Innere Stadt (1010) sind tendenziell teurer, die Außenbezirke (etwa Favoriten, Simmering, Floridsdorf, Donaustadt, Liesing) günstiger. Eine belastbare Preisangabe pro Bezirk lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Ein „all inclusive“-Preis ist selten wirklich all inclusive. Prüfen Sie, was zusätzlich zur Miete dazukommt:
- Miete: der Grundpreis ohne Nebenkosten.
- Betriebskosten: Wasser, Heizung für Allgemeinflächen, Müll, Reinigung und Lift werden zusätzlich zur Miete verrechnet. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Haus ab — eine pauschale Quadratmeterzahl wäre irreführend.
- Kaution: üblich sind rund drei Bruttomonatsmieten; bei einer Untermiete oft nur rund eine. Wie sie rechtlich geregelt ist, steht im nächsten Abschnitt.
- Provision: Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip — wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Bei offenen Inseraten beauftragt in der Praxis meist der Vermieter, sodass für Sie normalerweise keine Maklerprovision anfällt.
- Strom, Internet, Endreinigung: bei Betreibern häufig inklusive, bei privaten Zwischenmieten meist nicht.
Viele Nebenkosten betreffen jedes Mietverhältnis, nicht nur die Kurzzeitmiete. Die Grundlagen erklärt die Mietervereinigung, und die AK Wien berät zu konkreten Fällen.
Die Mechanik: befristet, Kündigung und Kaution
Ob eine Kurzzeitmiete für Sie sicher ist, hängt weniger am Wort „möbliert“ als an der Frage, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt für die meisten, aber nicht für alle Wiener Wohnungen; ob es greift, entscheidet § 1 MRG — nicht die Überschrift des Inserats.
Eine wirklich kurze Vermietung fällt häufig ganz aus dem MRG: Ein Zweitwohnsitz, der für höchstens sechs Monate vermietet wird, ebenso Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe, sind typische Ausnahmen. Dort gilt nur das allgemeine ABGB — kein Kündigungsschutz und keine Mietzinsobergrenzen, und auch nicht die MRG-Regeln zu Befristung und Kaution. Genau deshalb sind möblierte Kurzzeitverträge meist so aufgebaut. Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor der Unterschrift von der AK Wien oder der Mietervereinigung prüfen; eine allgemeine Auskunft im Internet ersetzt das nicht.
Befristung
Fällt eine Wohnung doch unter das MRG, gelten strenge Regeln: Eine Befristung muss schriftlich vereinbart sein, und seit 1. Jänner 2026 beträgt die Mindestbefristung in der Regel fünf Jahre — drei Jahre, wenn der Vermieter kein Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist. Ein Inserat mit „drei Monate befristet“ ist in diesem Bereich also unüblich; das ist ein weiteres Zeichen dafür, dass Kurzzeitverträge meist außerhalb des vollen MRG liegen. Einen befristeten MRG-Vertrag können Sie nach mindestens einem Jahr frühestens mit drei Monaten Frist zum Monatsende aufkündigen.
Kündigung
- Unbefristet (MRG): Sie als Mieter können ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen — in der Regel einen Monat zum Monatsende. Der Vermieter darf nur gerichtlich und nur aus gesetzlichen Gründen kündigen.
- Befristet (MRG): Ihr frühestmöglicher Ausstieg ist nach einem Jahr, mit drei Monaten Frist zum Monatsende.
- Außerhalb des MRG (ABGB): Hier gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz; der Vermieter kann ohne Grund kündigen, und aus einem befristeten Vertrag kommen Sie nur heraus, wenn der Vertrag es vorsieht. Lesen Sie die Kündigungsfrist deshalb, bevor Sie unterschreiben.
Kaution
Für die Kaution gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Üblich sind rund drei Bruttomonatsmieten — „brutto“ heißt Nettomiete plus Betriebskosten. Das ist Praxis, keine Regel: Der Oberste Gerichtshof hat als Richtwert bis zu sechs Bruttomonatsmieten genannt, mehr nur bei besonderem Sicherungsbedarf. Bei einer Untermiete liegt die Kaution oft bei rund einem Monat. Wird die Kaution in Geld übergeben, muss sie verzinst angelegt und nach Mietende samt Zinsen zurückgezahlt werden, abzüglich berechtigter Forderungen. Ein Betrag deutlich über sechs Bruttomonatsmieten kann eine unzulässige Ablöse sein.
Was „möbliert“ und „befristet“ praktisch bedeuten: „Möbliert“ heißt, dass Möbel und meist auch Küche und Geschirr mitvermietet werden — nehmen Sie ein Übergabeprotokoll mit Inventarliste mit. Es sagt aber nichts darüber aus, welches Recht gilt oder wie sich der Preis zusammensetzt. „Befristet“ heißt nur, dass der Vertrag ein Enddatum hat; ob Sie vorzeitig aussteigen dürfen, steht in den Kündigungsregeln oben. Verlangen Sie eine klare Aufstellung von Miete, Betriebskosten und Kaution im Vertrag.
Vertrag, Zustimmung und Anmeldung
Wer in Österreich einen Wohnsitz bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden — Stichwort Meldepflicht bzw. Meldezettel. Details dazu stehen auf oesterreich.gv.at und wien.gv.at. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten brauchen EU-/EWR-/Schweizer Bürger zusätzlich eine Anmeldebescheinigung, in Wien über MA 35. Nicht-EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel.
Verlangen Sie immer einen schriftlichen Vertrag und achten Sie darauf, wer Ihre Vermieterin ist. Bei einer privaten Untermiete oder Zwischenmiete sollten Sie sich zeigen lassen, dass der Hauptmieter die Zustimmung des Eigentümers zur Untervermietung hat — fehlt sie, kann Ihnen der Vertrag um die Ohren fliegen. Für einen befristeten Vertrag im Anwendungsbereich des MRG genügt eine mündliche Absprache nicht; die Befristung muss schriftlich sein. Für Einsteiger in Wien lohnt zusätzlich der Blick in unseren Leitfaden How to find a flat in Vienna.
Woran Sie unseriöse Angebote erkennen
- Sie sollen Geld — Kaution oder erste Miete — überweisen, bevor Sie die Wohnung gesehen haben.
- Der Kontakt läuft nur über eine E-Mail-Adresse oder eine ausländische Nummer, ein persönliches Treffen wird vermieden.
- Der Preis liegt deutlich unter dem Marktniveau und die Wohnung ist „zufällig“ gerade frei.
- Es gibt keinen schriftlichen Vertrag und keine Bestätigung, dass der Hauptmieter untervermieten darf.
- Fotos finden sich per Rückwärtssuche in anderen Inseraten wieder.
Sehen Sie die Wohnung persönlich oder per Video, lassen Sie sich einen schriftlichen Vertrag geben, zahlen Sie nachvollziehbar und lassen Sie sich die Zustimmung des Vermieters zeigen.
Alle Quellen in einem Feed — Pass reservieren
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Questions
- Was ist Kurzzeitmiete — und wie lange kann ich mindestens mieten?
- Kurzzeitmiete — oft „Wohnen auf Zeit“ genannt — heißt, dass Sie eine möblierte Wohnung für einen befristeten Zeitraum mieten: meist einige Wochen bis mehrere Monate statt mehrerer Jahre. In Wien ist das häufig eine Zwischenmiete, eine Untermiete oder ein möbliertes Apartment eines Betreibers. Die Mindestmietdauer liegt bei den meisten Anbietern bei rund 30 Tagen; zwei bis sechs Monate sind üblich, und viele Verträge lassen sich verlängern.
- Was kostet eine möblierte Wohnung auf Zeit in Wien?
- Als typische Angebotspreise 2026 gelten grob 600–1.100 € pro Monat für eine Garçonnière oder ein Studio, 850–1.500 € für zwei Zimmer und 1.100–2.000 € für drei Zimmer; ein WG-Zimmer liegt bei etwa 400–750 €. Die Preise variieren stark nach Bezirk, Ausstattung, Saison und Anbieter und sind nur eine Orientierung.
- Wie kündige ich eine Kurzzeitmiete?
- Das hängt davon ab, welches Recht gilt. Einen unbefristeten Vertrag im Anwendungsbereich des MRG können Sie als Mieter in der Regel einen Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen; einen befristeten frühestens nach einem Jahr mit drei Monaten Frist. Liegt der Vertrag außerhalb des MRG — wie bei vielen kurzen möblierten Vermietungen —, gelten oft nur die vertraglich vereinbarten Kündigungsregeln, und der Vermieter kann ohne Grund kündigen. Lesen Sie die Kündigungsfrist, bevor Sie unterschreiben.
- Wie hoch ist die Kaution üblicherweise?
- Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze. Üblich sind rund drei Bruttomonatsmieten (Nettomiete plus Betriebskosten); der Oberste Gerichtshof hat als Richtwert bis zu sechs Bruttomonatsmieten genannt, mehr nur bei besonderem Sicherungsbedarf. Bei einer Untermiete liegt die Kaution oft bei rund einem Monat. Geldkautionen sind verzinst anzulegen und nach Mietende samt Zinsen zurückzuzahlen.
- Muss ich mich bei Kurzzeitmiete anmelden (Meldepflicht)?
- Ja. Wer in Österreich einen Wohnsitz bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden (Meldepflicht, Meldezettel). Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten brauchen EU-/EWR-/Schweizer Bürger zusätzlich eine Anmeldebescheinigung, in Wien über MA 35.
- Wo finde ich möblierte Wohnungen auf Zeit?
- Private Zwischenmieten stehen auf willhaben.at, in Facebook-Gruppen und Telegram-Kanälen sowie am ÖH-Schwarzes-Brett. Betreiber wie mein-wien-apartment.at, tempoflat.at oder longstayhenriette.at vermieten eigene Apartments, und Portale wie immobilienscout24.at, immodirekt.at, findheim.at, flatbee.at und rentola.at bündeln Angebote.
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