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Untermiete & Zwischenmiete in Wien: legal, sicher und wo man sie findet (2026)

Wie Untermiete und Zwischenmiete in Wien funktionieren, was rechtlich gilt, worauf man im Vertrag achtet — und wo man seriöse Angebote findet.

Last updated 16 October 2026 · Vienna

Untermiete in Wien ist in der Regel erlaubt, wenn die Vermieterin oder der Vermieter zustimmt: Wer eine ganze oder einen Teil seiner gemieteten Wohnung weitervermietet, darf das meist, solange die Hauptmieterin oder der Hauptmieter dadurch nicht unbillig benachteiligt wird. Zwischenmiete ist dieselbe Idee, nur auf Zeit. Prüfe Vertrag, Kaution und Zustimmung immer schriftlich.

Untermiete, Zwischenmiete, Nachmieter: die Begriffe

Die drei Wörter werden oft durcheinandergeworfen, meinen aber unterschiedliche Dinge. Ob du eine ganze Wohnung oder nur ein Zimmer mietest, wie lange du bleiben darfst und wer dein Vertragspartner ist — all das hängt davon ab, um welche Form es geht.

Begriff Was es bedeutet Dauer & Vertragspartner
Untermiete Du mietest eine ganze Wohnung oder einen Teil davon von der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter. Diese Person bleibt deine Vermieterin bzw. dein Vermieter — nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer. Oft längerfristig; Vertragspartner ist die Hauptmieterin oder der Hauptmieter.
Zwischenmiete Eine Untermiete auf Zeit: Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter ist für einige Monate weg (Auslandssemester, Praktikum, Reise) und vermietet in dieser Zeit — meist möbliert — weiter. Befristet, oft einige Monate; Vertragspartner ist die Hauptmieterin oder der Hauptmieter.
Nachmieter Du übernimmst den bestehenden Mietvertrag von der bisherigen Mieterin oder dem Mieter und wirst selbst Hauptmieterin bzw. Hauptmieter. Langfristig; Vertragspartner ist die Eigentümerin oder der Eigentümer.

Suchst du auf einer Plattform nach einer „Zwischenmiete", meinst du fast immer eine möblierte Wohnung für einen befristeten Zeitraum — genau das, was auch unter „Wohnen auf Zeit" läuft. Mehr dazu in unserem Guide zur Kurzzeitmiete in Wien.

Was rechtlich gilt: Zustimmung, MRG und der Vertrag

Für die meisten privaten Mietverhältnisse in Österreich gilt das Mietrechtsgesetz (MRG). Für eine Untermiete heißt das vor allem: Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter braucht in der Regel die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Eine Untervermietung ist meist zulässig, solange sie die Vermieterin oder den Vermieter nicht unbillig benachteiligt. Was im Einzelfall gilt, ist nuanciert — bei Altbauten mit reguliertem Richtwertmietzins gelten andere Regeln als bei neueren, frei finanzierten Wohnungen. Lass deine Situation prüfen, bevor du unterschreibst: AK Wien und Mietervereinigung beraten Mieterinnen und Mieter.

Braucht man die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters?

Ja, in aller Regel. Hol sie dir schriftlich — am besten direkt im Untermietvertrag oder als eigene Bestätigung. Fehlt die Zustimmung, kann die Untervermietung im Streitfall unzulässig sein, und dir als Untermieterin oder Untermieter droht ein schnelles Ende des Mietverhältnisses. Verlass dich nicht auf mündliche Zusagen.

Was ein gültiger Untermietvertrag enthalten sollte

Kündigungsfrist

Wie lange die Kündigungsfrist ist, hängt vom Einzelfall ab — eine Zwischenmiete mit fixem Enddatum endet anders als ein unbefristetes Untermietverhältnis. Wichtig ist, dass die Frist und die Frage „befristet oder unbefristet" ausdrücklich im Vertrag stehen. Für die konkreten Fristen und Sonderfälle ist eine Mieterberatung wie die AK Wien die richtige Anlaufstelle.

Kaution, Kosten und Meldepflicht

Kaution bei einer Untermiete

Bei einer Untermiete ist rund eine Monatsmiete als Kaution üblich; bei einem regulären Mietvertrag werden häufig bis zu drei Monatsmieten verlangt. Das sind typische Richtwerte, keine feste Vorschrift — die tatsächliche Höhe hängt von Wohnung, Ausstattung und Vereinbarung ab. Kläre schriftlich, wann und wie die Kaution zurückgezahlt wird, und dokumentiere den Zustand der Wohnung beim Einzug (Fotos, Übergabeprotokoll).

Meldepflicht: Wohnsitz anmelden

Auch als Untermieterin oder Untermieter musst du dich anmelden: In Österreich ist der neue Wohnsitz innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde zu registrieren (Meldezettel). Für die Anmeldung brauchst du in der Regel eine Bestätigung der Person, bei der du mietest. Alles zum Meldewesen findest du auf oesterreich.gv.at und wien.gv.at.

Betrug erkennen: eine kurze Checkliste

Der Wohnungsmarkt in Wien ist schnell, und genau das nutzen Betrüger aus. Diese Signale sollten dich stoppen:

Seriöse Anbieter lassen dich besichtigen, geben alles schriftlich und legen die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters vor. Wenn etwas nicht passt: Finger weg. Es gibt keine seriöse „Reservierung" per Sofortüberweisung.

Wo man Untermieten und Zwischenmieten in Wien findet

Zwischenmieten sind oft nur wenige Tage online, deshalb lohnt es sich, mehrere Quellen gleichzeitig zu beobachten statt nur eine:

Für Studierende gibt es zusätzlich eigene Wege über OeAD Student Housing und STUWO. Wenn du wissen willst, wie sich die Plattformen unterscheiden und wo die Lücken sind, hilft unser Überblick über Alternativen zu willhaben. Und wenn du dein Budget vor dem Suchen festlegen willst, findest du die typischen Preisspannen im Guide zum Wohnung finden mit kleinem Budget.

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Questions

Was ist der Unterschied zwischen Untermiete und Zwischenmiete?
Untermiete bedeutet, dass du eine ganze Wohnung oder einen Teil davon von der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter mietest. Zwischenmiete ist eine Untermiete auf Zeit: Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter ist für eine Weile weg und vermietet in dieser Zeit — meist möbliert — weiter. Bei einem Nachmieter übernimmst du hingegen den bestehenden Mietvertrag und wirst selbst Hauptmieterin oder Hauptmieter.
Ist Untermiete in Wien erlaubt?
Grundsätzlich ja, wenn die Vermieterin oder der Vermieter zustimmt. Eine Untervermietung ist meist zulässig, solange sie die Vermieterin oder den Vermieter nicht unbillig benachteiligt. Fehlt die Zustimmung, kann die Untervermietung im Streitfall unzulässig sein. Lass deinen Einzelfall von einer Mieterberatung wie der AK Wien prüfen.
Brauche ich die Zustimmung des Vermieters?
In der Regel ja. Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter darf eine gemietete Wohnung meist nur mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers untervermieten. Hol dir die Zustimmung schriftlich — am besten direkt im Untermietvertrag. Verlass dich nicht auf mündliche Zusagen.
Wie hoch ist die Kaution bei einer Untermiete?
Bei einer Untermiete ist rund eine Monatsmiete als Kaution üblich; bei einem regulären Mietvertrag werden häufig bis zu drei Monatsmieten verlangt. Das sind typische Richtwerte, keine feste Vorschrift. Vereinbare schriftlich, wann und wie die Kaution zurückgezahlt wird.
Muss ich mich anmelden (Meldepflicht)?
Ja. Auch als Untermieterin oder Untermieter musst du deinen Wohnsitz innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde registrieren (Meldezettel). Dafür brauchst du in der Regel eine Bestätigung der Person, bei der du mietest. Details findest du auf oesterreich.gv.at und wien.gv.at.
Woran erkenne ich einen Betrug?
Warnsignale sind: keine Besichtigung möglich, Kaution vorab per Überweisung, starker Zeitdruck, ein Preis deutlich unter dem Markt, kein schriftlicher Vertrag und keine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Seriöse Anbieter lassen dich besichtigen und geben alles schriftlich. Im Zweifel: Finger weg und lieber eine andere Wohnung suchen.

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